IHF-SPIELREGELN FÜR HALLENHANDBALL – ÄNDERUNGEN ZUM 1. JULI 2024

Monday, 18 March 2024, Schiedsrichter

Gemäß Artikel 21.2 der Internationalen Handballföderation (IHF) Statuten ist der IHF-Rat befähigt zu entscheiden, ob eine Änderung der Spielregeln (die keinen Einfluss auf die Struktur des Spiels hat) ab der folgenden Saison (1. Juli) eingeführt werden kann, wobei die Änderung im Voraus den Mitgliedsverbänden und Kontinentalföderationen mitzuteilen ist (bis 1. März).

In dieser Hinsicht hat der IHF-Rat basierend auf dem oben genannten Artikel am 27. Februar 2024 verschiedene Änderungen der Spielregeln für Hallenhandball einstimmig per elektronischer Kommunikation beschlossen, die von der Regel- und Schiedsrichterkommission (RSK) der IHF und der IHF-Regelarbeitsgruppe vorgeschlagen wurden und keinen Einfluss auf die Struktur des Spiels haben.

Bei den meisten dieser Änderungen handelt es sich um geringfügige Korrekturen des Wortlauts der bestehenden Regeln, bei anderen um zusätzliche Richtlinien oder kleine Änderungen/Ergänzungen, die gewährleisten, dass die Spielregeln den seit langem bestehenden Regelauslegungen entsprechen, was letztendlich zu einem klareren Verständnis der Spielregeln sowie zu einer besseren Entscheidungsfindung weltweit führt.

Weitere Einzelheiten finden sich in der überarbeiteten Fassung der Spielregeln für Hallenhandball (mit gelb hervorgehobenen Änderungen), die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:

IHF Rules of the Game for Indoor Handball 2024 – Dropbox

Unter diesem Link finden sich zudem überarbeitete Fassungen des Reglements für elektronische Team-Time-outs, des Reglements für den Videobeweis und des Ausrüstungsreglements (mit gelb hervorgehobenen Änderungen). Alle oben genannten Dokumente stehen außerdem unter folgendem Link auf der Website der IHF zum Download bereit:

IHF | Regulations Documents

Gemäß Artikel 21.2 der IHF-Statuten treten die genannten Änderungen der Spielregeln, des Reglements für elektronische Team-Time-outs, des Reglements für den Videobeweis und des Ausrüstungsreglements am 1. Juli 2024 in Kraft.