SR-Ordnung Handball Nordrhein

Tuesday, 03 October 2023, Schiedsrichter

Der Handballverband Nordrhein e.V. hat in Ergänzung der Schiedsrichterordnung des Deutschen Handballbundes eine neue Schiedsrichterordnung erlassen, die ab dem 01. Juli 2023 gültig ist. Wichtig für die Vereine ist, wie viele Schiedsrichter gestellt werden müssen.

Die Anzahl der zu meldenden Schiedsrichter hängt von der Anzahl der Mannschaften eines Vereins und der Spielklasse (falls vorhanden) der jeweiligen Mannschaften ab. Bei Verstößen wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls durch am Spielbetrieb teilnehmende Vereine treten nunmehr folgende Sanktionen in Kraft: 

Bei Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls erfolgt eine Geldstrafe je fehlendem Schiedsrichter in folgender Höhe: erstes und zweites Jahr: 200 Euro, ab dem dritten Jahr: 250 Euro

Die Details sind der neuen SR-Ordnung zu entnehmen, die Sie hier finden.